Brandschutzkonzepte
Für Neubauten und Bestandsgebäude
Ein Brandschutzkonzept wird in der Regel dann benötigt, wenn besondere Anforderungen an den Brandschutz bestehen oder wenn das Gebäude bestimmte Kriterien erfüllt.
Das ist zum Beispiel bei folgenden Situationen der Fall:
Bei der Errichtung, Änderung oder Nutzung von Gebäuden, die eine bestimmte Größe oder Nutzung haben, wie z.B. große Bürogebäude, Hotels, Krankenhäuser, Schulen oder Einkaufszentren.
Wenn die baulichen Gegebenheiten oder die Nutzung des Gebäudes besondere Risiken bergen, etwa bei der Lagerung von Gefahrstoffen oder bei technischen Anlagen.
Bei Sanierungen oder Umbauten, die die Brandschutzmaßnahmen beeinflussen könnten.
Wenn die örtliche Bauordnung oder die Brandschutzbehörde dies vorschreibt.
Das Ziel eines Brandschutzkonzepts ist es, die Sicherheit im Gebäude zu gewährleisten, Risiken zu minimieren und im Brandfall schnelle sowie effektive Maßnahmen zu ermöglichen. Aufgestellt wird ein solches Brandschutzkonzept von Fachplanern, Brandschutzfachingenieuren, Feuerwehrleuten höherer Dienstgrade oder qualifizierten (Bau-)Ingenieuren.
Entwicklung von Brandschutzkonzepten
Als Bestandteil der Gebäudeplanung, egal ob Neubau oder Sanierung, werden in Übereinstimmung mit den Bauordnungen, Richtlinien, der Bauaufsicht und der Feuerwehr entsprechende Brandschutzkonzepte erstellt. Ein Brandschutzkonzept sollte immer aus Planunterlagen und einem Textteil bestehen, in dem die Anforderungen festgelegt sind.
Diese Konzepte beschreiben alle Maßnahmen, die ein Brandereignis verhindern oder die Auswirkungen auf ein möglichst geringes Maß begrenzen sollen. Dabei sollen die folgenden Schutzziele erreicht werden:
Vorbeugung der Entstehung eines Brandes
Begrenzung der Ausbreitung von Feuer und Rauch
Eigen- und Fremdrettung der Gebäudenutzer (Mensch und Tier)
Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten
Kurz gesagt: Ein Brandschutzkonzept fasst die Maßnahmen zusammen, die notwendig sind, um die Brandschäden auf ein Minimum zu reduzieren. Es dient als Entscheidungshilfe und legt fest, welche Maßnahmen getroffen werden müssen.
Ein Brandschutzkonzept, das vom Bauherrn, Betreiber oder beauftragten Fachplanern erstellt wird, sollte Maßnahmen aus dem vorbeugenden baulichen sowie anlagentechnischen Brandschutz, organisatorischem (betrieblichem) Brandschutz und abwehrendem Brandschutz enthalten. Unter Berücksichtigung der Nutzung, des Brandrisikos und des erwarteten Schadenausmaßes werden die einzelnen Komponenten und ihre Verknüpfung im Hinblick auf die Schutzziele beschrieben.
Brandschutzkonzepte werden durch die Bauordnungen der Länder geprüft oder, bei ungeprüften Konzepten, als Bestandteil der Bauvorlagen bei der Errichtung baulicher Anlagen herangezogen. Die Visualisierung der Brandschutzkonzepte durch eine grafische Darstellung in Brandschutzplänen, ist bei brandschutztechnisch anspruchsvollen Bauvorhaben sowohl dem Errichter als auch dem Betreiber ein wichtiges Hilfsmittel um erforderliche raumabschließende Bauteile und Öffnungsverschlüsse dem Brandschutzkonzept entsprechend auszuwählen und deren Funktion zu erhalten.